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Was ist die Steuerbefreiung für E-Export?

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Was ist die Steuerbefreiung für E-Export?

Die heutigen technologischen Entwicklungen haben zur Einführung von Online-Plattformen in unser Leben geführt. Das Einkaufen auf Online-Shopping-Sites hat viele Vorteile für Verkäufer und Kunden. Unter den Gründen, warum E-Commerce weithin bevorzugt wird, sind die Produktvielfalt, auf die mit einem Klick zugegriffen werden kann, und die Zeitersparnis die wichtigsten.

Die heutigen technologischen Entwicklungen haben zur Einführung von Online-Plattformen in unser Leben geführt. Das Einkaufen auf Online-Shopping-Sites hat viele Vorteile für Verkäufer und Kunden. Unter den Gründen, warum E-Commerce weithin bevorzugt wird, sind die Produktvielfalt, auf die mit einem Klick zugegriffen werden kann, und die Zeitersparnis die wichtigsten. Da exportierende Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Marktplätze zu erweitern und sich ausländischen Märkten zu öffnen, treten auch Zollgebühren in den Vordergrund. Bei Verkäufen in andere Länder kommen Zollgesetze ins Spiel und die zu entrichtenden Steuern bringen Kleinstexporteure in eine schwierige Situation. Die Steuerbefreiung im Export ist eine Anwendung, die entstanden ist, um die Steuern zu senken, die exportierende Unternehmen zahlen müssen. Es ist bekannt für die Steigerung des Umsatzes sowie für die Unterstützung der Anbieter.

Was sollten Sie wissen, um von der Steuerbefreiung beim E-Export zu profitieren?

Es gibt einige Details, die Unternehmen wissen müssen, um beim E-Export von der Zahlung von Steuern befreit zu werden. Wenn wir diese Angaben machen;

  1. In Bezug auf die Steuerbefreiung beim elektronischen Export kann gesagt werden, dass sie für Transaktionen gilt, bei denen die für die Verkäufe ausgestellten Rechnungen unter einem bestimmten Wert liegen, z. B. 15.000 Euro ohne Mehrwertsteuer.
  2. Das Höchstgewicht der auszuführenden Waren darf 300 kg betragen.
  3. Da die Steuerbefreiung im E-Export für Mikroexportgeschäfte gilt, dürfen Verkäufe ins Ausland bestimmte Grenzen für Mikroexporte nicht überschreiten, um dieses Recht zu haben.
  4. Unternehmen sind verpflichtet, Produkte zur Steuerbefreiung nur an Endverbraucher zu verkaufen.

Steuerbefreiungsvorteil beim E-Export
Die Befreiung von Unternehmen von den Steuern, die sie bei Exporten ins Ausland zahlen müssen, bringt gerade Kleinstunternehmen viel Gewinn. Die Vorteile der E-Export-Steuerbefreiung können wie folgt angegeben werden:
  1. Es reduziert die Gemeinkosten von Mikroexporteuren.
  2. Da der Zweck der Steuerbefreiung darin besteht, das schnelle Wachstum insbesondere kleiner Unternehmen sicherzustellen, ermöglichen Steuerermäßigungen diesen Unternehmen, sich mit Steuerermäßigungen schnell zu entwickeln.
  3. Eine große Anzahl von Exporteuren in unserem Land kann sich leicht dem Weltmarkt öffnen.
  4. Mittlere und kleinere Unternehmen sind von der Besteuerung von 50 % der Einnahmen, die sie aus ihren Exporten erzielen, befreit.
  5. Neben Unternehmen können auch viele Einzelpersonen, Hersteller, Firmeninhaber, Verkäufer und Institutionen von der E-Export-Steuerbefreiung profitieren.
  6. Einzelverkäufer, die sich in der Entwicklung befinden, können dank der Steuerbefreiungen, von denen sie profitieren, schnell in der Branche mit den niedrigen Steuern wachsen, die sie zahlen.
  7. Kleine und mittlere Unternehmen basieren auf sehr niedrigen Steuerzahlungen für ihre gesamten Exporte.
  8. Exportierende Personen oder Unternehmen können viele internationale E-Commerce-Sites nutzen, anstatt persönliche Verkaufsplattformen zu nutzen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.
  9. Durch die Nutzung von Online-Verkaufsplattformen mit einem großen Kundenportfolio kann jeder problemlos verkaufen und sich gleichzeitig einen Kundenstamm aufbauen.
  10. Die Steuerbefreiung kann beim Verkauf von Produkten aller Branchen ohne eine bestimmte Branchenpflicht zur Ausfuhr in Anspruch genommen werden.
  11. Alle Produkte (Kleidung, Geschenke, Schmuck und Accessoires), die den erforderlichen Preis- und Gewichtsverfahren entsprechen, unterliegen bei ihren Ausfuhren der Steuerbefreiung.

Mikro-Export
Mikroexport ist die Art des Exports kleiner und mittlerer Unternehmen, bei denen meist kleine Lieferungen in Exportform erfolgen. Per Definition; Es kann erklärt werden als „die Produkte, die über das Internet ins Ausland exportiert werden, schnell zu transportieren“. Mikroexport bedeutet auch, dass Handelstransaktionen über die elektronische Handelszollerklärung durchgeführt werden, wenn das Gewicht der zum Verkauf stehenden Produkte nur 300 Kilogramm und das materielle Kriterium von 15.000 Euro nicht überschreitet. Im Mikroexport werden vor allem kleine und leichte Produkte verkauft. Außerdem besteht keine Registrierungspflicht beim Exporteursverband. Der Transport der Produkte zu einem Unternehmen oder Kunden im Ausland erfolgt nur durch autorisierte Lieferunternehmen.

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